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AGB´s

1. Anmeldung, Bestätigung

Mit demErhalt der Be- oder Anzahlung der Ticketgebühr wird die Anmeldung bestätigt. Mit Tätigung der Anzahlung wird den AGB´s zugestimmt.

2. Bezahlung
2.1

Nach Erhalt der Bestätigung ist die Zahlung der Ticketgebühr fällig und zu zahlen. Sie erhalten eine Bestätigungsmail in der alles dazu vermerkt ist.
50 % Anzahlungen sind möglich nach Absprache. Spätestens 8 Wochen (massgeblich ist der Eingang der Zahlung bei dem Veranstalter) vor der Celebraton zu begleichen. Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Gesamtpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer die Aufforderung erhalten hat, kann der Veranstalter nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten von 30% der Reisekosten belasten.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzperson

3.1 Du kannst jederzeit vor Beginn der Celebration vom Vertrag zurücktreten.
Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.
Wir bitten um eine schriftliche Rücktrittserklärung.

3.2 Wenn Du zurücktrittst, kann der Veranstalter gemäss §651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Rücktrittsdatum wie folgt staffelt:

  • Stornierungen mit mehr als 6 Wochen zum Ticketbeginn werden mit 10 % berechnet

  • bis 6. Woche vor Retreatbeginn 20 % der Ticketgebühr

  • bis 4. Woche vor Retreatbeginn 40 % der Ticketgebühr (entspricht der Anzahlung)

  • bis 2. Woche vor Retreatbeginn 60 % der Ticketgebühr

  • ab  2. Woche vor Retreatbeginn 90 % der Ticketgebühr
     

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

3.3 Du kannst bis zum Retreat eine Ersatzperson stellen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Teilnehmer und Du haftest als Gesamtschuldner für den Ticketpreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Die Ersatzperson zahlt also den Gesamtpreis derTicketgebühr. Der Veranstalter behält sich vor, je nach Datum und Aufwand des Tausches, die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einzubehalten. Sofern es eine Warteliste gibt, bietet der Veranstalter an, den Platz an eine Person von dieser zu vergeben. Hier gilt das Gleiche mit der Anzahlung.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Es  besteht kein Anspruch Deinerseits auf anteilige Rückerstattung.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

5.1 Wenn der Veranstalter vor Beginn der Celebration der Ansicht ist, dass der potenzielle Celebration-Teilnehmer nicht mit dem Celebration Konsens und deren Werten übereinstimmt und daher die Durchführung der Celebration behindert, oder die anderen Teilnehmer stören könnte, ist der Veranstalter berechtigt, die Celebration-Reservierung des Teilnehmers mit einer vollständigen Rückerstattung der bis dahin an den Veranstalter gezahlten Leistungen rückgängig zu machen.

5.2 Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Celebrationvertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Celebration ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Mass vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Alle Teilnehmer haben den Regeln der Hausordnung zu folgen, diese wird zu Beginn der Reise vor Ort erklärt und ausgehangen. Dazu zählt u.a. das Verbot vom Konsum illegaler Substanzen und Alkohol und Rauchen auf dem Gelände.

6. Kündigung wegen höherer Gewalt
6.1 Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt, ermöglicht Essence Celebration die Teilnhame am nächstmöglichst stattfindenden Termin der gleichen Art Celebration, falls dieser nicht wahrgenommen werden kann wird eine Gutschein Option angeboten. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen.

6.2 Wird die Veranstaltung wegen höherer Gewalt beeinträchtigt oder kann nicht stattfinden, ist der Veranstalter zu keinerlei Schadensersatz oder Rückzahlung des Teilnahmebetrag verpflichtet.

6.3 Der Veranstalter kann das Datum aufgrund höherer Gewalt verlegen.

7. Obliegenheiten des Teilnehmers
7.1 Der Teilnehmer ist für seine An- und Abreise selbst verantwortlich und trägt auch die Kosten für diese.
Gern leisten wir Hilfestellung mit Mitfahrbörsen.


7.2 Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.


7.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

8. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

9. Veranstaltung Verlegen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Event terminlich/örtlich zu verlegen.

10. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschlieβlich deutsches Recht Anwendung.

Windberg e.V.

Am Windberg 1

99625 Kölleda OT Beichlingen

veranstaltungen@amwindberg.de

 

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